AGBs

 

AGB für Softwareprodukte
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Financial Futures Softwareprodukte
Stand: 01.07.2008
 
 
§ 1 Gegenstand des Vertrages
 
Gegenstand des Vertrages ist die Übertragung des Nutzungsrechtes an einem von Financial Futures Software (im folgenden „Financial Futures“ genannt) entwickelten Softwareprodukt (im Folgenden „Software“ genannt) auf eine Einzelperson, Gbr. oder sonstiges Handelsgeschäft, oder juristische Person (im folgenden „Kunde“ genannt).
 
 
  1. Durch Individualvertrag auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) überträgt Financial Futures dem Kunden das persönliche, nicht ausschließliche und nur mit Zustimmung von Financial Futures auf Dritte übertragbare Recht, die Software auf Rechnern des Kunden zu installieren und zu nutzen (im Folgenden „Software“ genannt), wobei alle Urheberrechte an der Software bei Financial Futures verbleiben.
 
  1. Der Kunde ist ausschließlich berechtigt, die Software auf einem physikalischen Rechner zu nutzen. Ein Einsatz der Software auf mehreren Rechnern oder in einem Netzwerk ist nur zulässig, wenn dies im Individualvertrag zwischen dem Kunden und Financial Futures ausdrücklich vereinbart ist.
 
  1. Wechselt der Kunde nach Vertragsabschluß seine Hardware, so ist er nur berechtigt, die Software auf der neuen Hardware zu installieren, wenn sichergestellt ist, dass sie auf der bisherigen Hardware unwiderruflich gelöscht wurde.
 
  1. Der Kunde erhält die Software in maschinenlesbarer Form. Er erhält ferner in maschinenlesbarer Form eine Datei, die die Bedienungsanleitung enthält.
 
  1. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes der Software. Er ist nicht berechtigt, mit entsprechenden Hard- oder Softwareprodukten den Quellcode der Software zu entnehmen.
 
  1. Der Kunde ist berechtigt, von der Software Sicherungskopien auf beliebigen Datenträgern in branchenüblicher Menge herzustellen und aufzubewahren. Eine Weitergabe der Sicherungsmedien an Dritte (Auslagerung der Sicherungskopien bei Dritten) ohne vorherige Zustimmung von Financial Futures ist nicht statthaft.
 
  1. Verstößt der Kunde oder sein Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe gegen die oben in diesem Paragraphen festgeschriebenen Regeln schuldet er für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Netto Softwaregebühr.
 
 
 
 
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
 
  1. Financial Futures stellt im Internet auf seiner Homepage die Möglichkeit zum Download der Software zur Verfügung. Der Kunde kann nach Bekanntgabe seines Namens und seiner Anschrift sowie nach Anerkennung dieser AGB nach der Zahlung von vereinbarten Beträgen an Financial Futures die Software herunter laden. Gegen Erstattung einer Gebühr ist Financial Futures bereit, dem Kunden die Software auf Datenträger auf dem Postweg zur Verfügung zu stellen. Die Software ist nach dem Download und entpacken lauffähig. Auf einseitige Anforderung in Textform postalisch oder elektronisch übermittelt erhält der Kunde von Financial Futures eine aus dem Namen und den Daten des Kunden generierte Datei (im Folgenden „Zugangsdaten“ genannt). Dieser Zugangsdaten wird nach Wahl von Financial Futures dem Kunden entweder als Anhang zu einer E-Mail oder auf einem Datenträger per Post zur Verfügung gestellt.
  1. Bei dem Angebot einer kostenfreien Testversion: Software und Zugangsdaten gemeinsam erlauben den uneingeschränkten Test aller Funktionen der Software. Die testweise Nutzung ist jedoch zeitlich befristet (im Folgenden „Zeitsperre“ genannt). Nach Ablauf dieser Frist ist die Software nicht mehr nutzbar. Ein Zugriff auf die im Testzeitraum gespeicherten Daten ist nicht mehr möglich. Jede Manipulation an der Zeitsperre der Software führt zum sofortigen Verlust des Rechtes auf testweise Nutzung. Manipulationen an der Zeitsperre z.B. durch Veränderung des Systemdatums des Rechners können im Übrigen zu Datenverlusten auf dem Rechner des Kunden führen, für die Financial Futures keine Gewährleistung übernimmt.
 
  1. Entscheidet sich der Kunde (innerhalb der Testphase) für den Erwerb einer Software, so teilt er dies Financial Futures in Textform postalisch oder elektronisch mit. Financial Futures erstellt dem Kunden daraufhin für die Software eine Rechnung. Nach Eingang der Softwarekosten bei Financial Futures generiert Financial Futures einen endgültigen Zugangsdaten, der dem Kunden analog zu Ziffer 1. dieses Paragraphen übergeben wird. Mit diesem endgültigen Zugangsdaten ist die Software zum erneuten Download bereit und zeitlich uneingeschränkt nutzbar. Auf in der Testphase abgespeicherte Daten kann weiterhin zugegriffen werden.
 
  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, erhaltene Zugangsdaten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Financial Futures an Dritte weiterzugeben. Wird der endgültige Zugangsdaten der Software durch Datenverlust auf dem Kundenrechner vernichtet, wird Financial Futures gegen Nachweis des Verlustes gegen ein Entgelt einen neuen Zugangsdaten generieren, ohne dass die Software neu erworben werden muss.
 
  1. Zwischen dem Eingang der Anforderung der Zugangsdaten bei Financial Futures und der Absendung der Zugangsdaten an den Kunden können bis zu zwei Arbeitstage vergehen.
  1. Der Softwarevertrag zwischen Financial Futures und dem Kunden entsteht mit dem Eingang der Anforderung des Kunden nach einem endgültigen Zugangsdaten bei Financial Futures. Financial Futures behält es sich allerdings vor, nach Eingang der Anforderung durch Absendung einer Erklärung innerhalb von zwei Arbeitstagen in Textform postalisch oder elektronisch einem Vertragsabschluß zu widersprechen. Macht Financial Futures von diesem Recht Gebrauch, wird der abgeschlossene Vertrag rückwirkend aufgehoben, ohne dass wechselseitige Ansprüche entstehen.
 
  1. Einschränkung des Widerrufs Recht: Es besteht kein Widerrufs Recht. Gemäß FernAbsG §3 Absatz 2, Nr. 1 und u.U. Nr. 2 des Fernabsatzgesetzes steht dem Kunden kein Widerrufs Recht zu, wenn bei der Lieferung von Waren, [...] diese auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind [...]. Z.B. heruntergeladene Software. Analog dazu gilt dies auch gemäß BGB §312d Abs. 4, Nr. 2 bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Auf das eingeschränkte Widerrufs Recht wird Financial Futures mit Übersendung der endgültigen Zugangsdaten noch einmal ausdrücklich hinweisen.
  1. Dem Kunden ist bekannt, dass die Software zu ihrer Funktion das Vorhandensein von Softwareprodukten anderer Hersteller (Z.B. Microsoft Windows, Microsoft Access) voraussetzt. Soweit die Lieferung dieser Softwareprodukte nicht ausdrücklich zwischen Financial Futures und dem Kunden vereinbart ist, erklärt der Kunde, Inhaber entsprechender Software dieser Produkte zu sein.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Namen, seine Anschrift etc. wahrheitsgemäß anzugeben und Financial Futures von Änderungen dieser Daten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, gelten Erklärungen von Financial Futures an die letzte bekannte Anschrift als wirksam zugegangen.
 
§3 Gewährleistung
 
  1. Financial Futures übergibt dem Kunden die Software frei von Rechten Dritter. Sollte der Kunde wegen angeblicher Verletzungen von Schutzrechten in Anspruch genommen werden, so wird er unmittelbar nach der Inanspruchnahme durch Dritte unter Übersendung aller Unterlagen schriftlich informieren. Financial Futures gibt dem Kunden in diesem Fall die Möglichkeit, die Abwehr der Ansprüche auf Kosten von Financial Futures durch von Financial Futures zu bestimmende Anwälte durchzuführen.
  1. Die Gewährleistung von der Freiheit von Rechten Dritter gilt nicht bezüglich von Financial Futures gelieferter Softwareprodukte anderer Hersteller wie Betriebssysteme, Datenbanken und Runtime-Modulen. Für derartige Produkte gilt die Gewährleistung des jeweiligen Herstellers, die vom Kunden gesondert zu vereinbaren ist.
  1. Es ist dem Kunden bekannt, dass es nach dem heutigen Stand der Technik unmöglich ist, vollständig fehlerfreie Software herzustellen. Dies umso mehr, als die Software nur auf der Grundlage anderer Softwareprodukte funktionsfähig ist. Financial Futures übernimmt daher nur die Gewähr dafür, dass die Software die zugesagten Leistungsmerkmale erfüllt, die in der zum Zeitpunkt der Softwareerteilung gültigen Anleitung für die betreffende Software enthalten sind, und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Die technischen Daten, Spezifikation und Leistungsbeschreibungen in der für die Software getätigten Werbung stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, dass sie im Individualvertrag von Financial Futures ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Financial Futures haftet nicht für Mängel oder Fehler, die auf falscher Handhabung der Software durch den Kunden beruhen.
  1. Financial Futures gewährleistet die Zusammenarbeit der Software mit anderen Softwareprodukten von Drittherstellern nur in Bezug auf die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verkauften Versionen der Drittsoftware, wobei die Softwareprodukte von Drittherstellern, mit denen die Software zusammenarbeitet, von Financial Futures bei Vertragsabschluß festgelegt werden. Ändert ein Dritthersteller nachträglich seine Software durch ein Update oder eine neue Version, kann Financial Futures keine Gewährleistung für eine reibungslose Zusammenarbeit der  Software mit der Software des Drittherstellers übernehmen. Eine Anpassung an veränderte Versionen der Software von Drittherstellern ist grundsätzlich kostenpflichtig .Auch eine Erweiterung der Datenbank zu den Produkten von Financial Futures kann nur nach Rücksprache und Genehmigung in textform erfolgen, da das Ändern bestehender Datenbankstrukturen zu Fehlfunktionen führen kann, deren Beseitigung im Falle einer fehlenden Rücksprache und Genehmigung kostenpflichtig ist.
  1. Sollte die Software mit Mängeln behaftet sein, die die vertraglich vereinbarte Nutzung erheblich behindern, ist der Kunde verpflichtet, diese Mängel unverzüglich anzuzeigen und gegebenenfalls unter Beifügung von Beispiel Ausdrucken Financial Futures zu dokumentieren. Financial Futures wird anerkannte Mängel durch ein Programm-Update beseitigen. Gelingt es Financial Futures nicht, den gleichen Mangel nach drei aufeinander folgenden Rügen zu beseitigen, ist der Kunde berechtigt, zu wandeln. Er wird die Software und den Zugangsdaten endgültig und unwiderruflich löschen. Financial Futures wird gegen eine entsprechende verbindliche Bestätigung und Kontrolle gemäß § 2 Nr. 7 dieser AGB den gezahlten Kaufpreis erstatten, abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von / Tag. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche aus Datenverlusten, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, Financial Futures hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Ansprüche aus Mängel Folgeschäden sind aber in jedem Falle ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von dieser Bestimmung unberührt.
  1. Stellt sich im Rahmen einer Mängel Überprüfung auf Mängelrüge des Kunden heraus, dass die Software keinen Mangel aufweist, sondern dass eine Fehlbedienung des Kunden vorlag, ist Financial Futures berechtigt, den Kostenaufwand für die Prüfung mit dem für Systemprogrammierer üblichen Stundensatz dem Kunden in Rechnung zu stellen. Basis hierfür ist ein Stundensatz im Jahr 2008 i.H.v. 90,00 €.
  1. Es gilt die jeweils gesetzliche Gewährleistungsfrist für von Financial Futures gelieferte Produkte. Diese Frist beginnt für Softwareprodukte von Financial Futures mit dem Eingang der endgültigen Zugangsdaten beim Kunden, bei allen anderen Produkten mit dem Lieferdatum.
 
 
 
§ 4 Softwarewartung
 
  1. Für eine feste individuell vereinbarte Vergütung übernimmt Financial Futures die Wartung der Software (im Folgenden „Wartungsvertrag“ genannt). Dieser Wartungsvertrag umfasst  folgende Leistungen:
    a. Gewährleistung für Mängel auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist des § 3 dieser AGB,
    b. die kostenfreie Nutzung der Hotline von Financial Futures und
    c. die kostenfreie Belieferung mit Software-Updates
 
  1. Die Gewährleistung im Rahmen des Wartungsvertrages erfolgt analog zu den Bestimmungen des § 3 dieser AGB.
  2. Financial Futures wird die Software kontinuierlich weiterentwickeln. Solche Änderungen oder Erweiterungen der Software (Updates) sind für Kunden mit einem Wartungsvertrag kostenfrei. Die Updates werden durch eine Download Möglichkeit im Internet dem Kunden zur Verfügung gestellt.
  3. Updates erfolgen in unregelmäßigen Abständen. Ein Anspruch auf konkrete Updates innerhalb bestimmter Fristen besteht nicht.
  4. Eine Kündigung des Wartungsvertrages ist mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich. Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
  5. Kunden ohne vertragliche Softwarewartung können Softwareupdates käuflich erwerben. Ein Update auf die nächst höhere Version kostet 30 %, auf die übernächste Version 50 % und ab der dritten Version 70 % des Neupreises.
 
 
 
§ 5 Zahlung
 
  1. Die Zahlung des Kaufpreises für die Software ist Voraussetzung für die Überlassung der endgültigen Zugangsdaten, die eine unbefristete Nutzung der Software ermöglicht.
 
  1. Die Kosten eines Wartungsvertrages sind spätestens zum dritten Werktag des Beginns der Wartungsperiode im Voraus zur Zahlung fällig.
  1. Alle Preisangaben von Financial Futures sind grundsätzlich in EURO- € - ausgezeichnet. Zu den Preisangaben tritt die gesetzliche Mehrwertsteuer nach deutschem Umsatzsteuerrecht in der jeweils gültigen Höhe, die ausgewiesen ist. Alle Zahlungen mit befreiender Wirkung erfolgen ausschließlich auf das von Financial Futures in der Rechnung bekannt gegebene Konto. Der Rechnungsbetrag ist in der ausgewiesenen Höhe zu zahlen. Überweisungskosten und etwaige Wechselspesen für die Überweisung von Fremdwährungen sowie das Währungsrisiko trägt der Kunde.
  1. Verzug und Verzugsfolgen ergeben sich aus den §§ 286 ff des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der jeweils gültigen Fassung.
  1. Der Kunde kann gegen Forderungen von Financial Futures nicht aufrechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche wurden rechtskräftig festgestellt oder von Financial Futures anerkannt. Der Kunde kann ein Zurück Behaltungsrecht nur mit Gegenansprüchen ausüben, die auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruhen.
 
 
 
$ 6 Datenschutz
 
Financial Futures speichert während der Dauer der vertraglichen Beziehungen die Daten des Kunden in elektronischer Form. Financial Futures verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Datenschutz rechtlichen Vorschriften. Financial Futures wird insbesondere die gespeicherten Daten des Kunden ohne dessen Zustimmung keinem Dritten zugänglich machen.
 
 
 
 
$ 7 Allgemeine Bestimmungen
 
  1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Financial Futures und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat. Die Geltung des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
 
  1. Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Financial Futures und dem Kunden gelten ausschließlich diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann zusätzlich, wenn sie von Financial Futures ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
 
  1. Für Vereinbarungen zwischen Financial Futures und dem Kunden gilt ein striktes Textform Erfordernis. Dieses kann auch nur in Textform abgedungen werden. Mündliche Vereinbarungen gelten nur dann, wenn sie anschließend von Financial Futures in Textform bestätigt werden.
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so sollen die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt werden. Financial Futures und der Kunde werden in diesem Falle die ungültige Bestimmung durch eine gültige ersetzen, die der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
  1. Soweit dies nach deutschem Recht zulässig ist, vereinbaren Financial Futures und der Kunde als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen die Gerichte in Bremen, Deutschland.